„Akutversorgung am LKH Standort Knittelfeld bleibt aufrecht!“

Pressemitteilung

„Die Akutversorgung der Bevölkerung des oberen Murtals bleibt wie bisher 24 Stunden tĂ€glich an sieben Tagen pro Woche aufrecht. Es kann allerdings zu einer Verlagerung von nicht dringlichen Behandlungen sowohl in zeitlicher wie auch in örtlicher Hinsicht kommen,“ fasst der Ă€rztliche Direktor des LKH Murtal, Prim. Dr. Michael Jagoditsch die Botschaft an die Bewohner der Bezirke Murtal und Murau nach dem Alarmruf von Ärzten vor wenigen Tagen zusammen.

Möglich wird dies – trotz des unbestrittenen FachĂ€rztemangels am Standort Knittelfeld – sowohl durch den Willen des vorhandenen Teams, die Versorgung fĂŒr die Menschen in der Region bestmöglich zu gewĂ€hrleisten, wie auch durch organisatorische Maßnahmen im LKH Murtal und die UnterstĂŒtzung des benachbarten LKH Hochsteiermark sowie des UniversitĂ€tsklinikums Graz.

So werden Intensivmediziner und AnĂ€sthesisten anderer KAGes–Standorte (vor allem der benachbarten Judenburg und Leoben) die Medizin am Standort Knittelfeld unterstĂŒtzen. Bis auf weiteres wird auch die stationĂ€re KapazitĂ€t der internen Abteilung am Standort Knittelfeld von 122 Betten auf 90 reduziert, um die Akutversorgung gewĂ€hrleisten zu können. Und zum dritten setzt man auch auf die Kooperation des niedergelassenen Ă€rztlichen Bereiches, „jedenfalls setzen wir alles daran, die Kolleginnen und Kollegen zu ĂŒberzeugen, in ihrer Zuweisungspolitik auf die Situation am Standort Knittelfeld RĂŒcksicht zu nehmen“, so Jagoditsch.

Die KAGes wird auch weiterhin alles tun, um die Akutversorgung der steirischen Bevölkerung bestmöglich zu gewĂ€hrleisten. Das reicht von organisatorischen Maßnahmen in unserem Einflussbereich bis zur laufenden Schaffung neuer Berufs- und Ausbildungsangebote sowohl im Ă€rztlichen wie auch pflegerischen und therapeutischen Bereich in enger Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende der KAGes, Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Ing. Gerhard Stark. Dessen Lob „einmal mehr all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt, die im Dienst der Menschen im Land auch außergewöhnliche Belastungen in Kauf nehmen.